§ 2 Bearbeitung von Beanstandungen
Der Ablauf einer Beanstandung – vom Eingang über die Prüfung bis zum Abschluss.
§ 2.1 Eingang und Prüfung
Eingehende Hinweise und Beanstandungen bearbeite ich asynchron. Eine sofortige Reaktion ist nicht vorgesehen; stattdessen prüfe ich den Sachverhalt mit der gebotenen Sorgfalt, bevor ich antworte.
§ 2.2 Klärung in der Sache
Die Klärung erfolgt auf Grundlage der Fakten. Formale Mängel, ein emotionaler Tonfall oder unglückliche Formulierungen bleiben dabei außer Betracht (siehe § 0.2 des Verhaltenskodex); maßgeblich ist allein der inhaltliche Kern.
§ 2.3 Abschluss
Ist ein Sachverhalt geklärt, gilt er als abgeschlossen. Erledigte Vorwürfe werden in späteren Gesprächen nicht erneut als Argument herangezogen.
Version:2.1.0
Letzte Aktualisierung:16.09.2026