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title: "§ 2 Bearbeitung von Beanstandungen"
description: "Der Ablauf einer Beanstandung – vom Eingang über die Prüfung bis zum Abschluss."
version: "2.1.0"
lastUpdated: "16.09.2026"
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## § 2.1 Eingang und Prüfung [#2-1]

Eingehende Hinweise und Beanstandungen bearbeite ich asynchron. Eine sofortige Reaktion ist nicht vorgesehen; stattdessen prüfe ich den Sachverhalt mit der gebotenen Sorgfalt, bevor ich antworte.

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## § 2.2 Klärung in der Sache [#2-2]

Die Klärung erfolgt auf Grundlage der Fakten. Formale Mängel, ein emotionaler Tonfall oder unglückliche Formulierungen bleiben dabei außer Betracht (siehe [§ 0.2 des Verhaltenskodex](/guidelines/0#0-2)); maßgeblich ist allein der inhaltliche Kern.

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## § 2.3 Abschluss [#2-3]

Ist ein Sachverhalt geklärt, gilt er als abgeschlossen. Erledigte Vorwürfe werden in späteren Gesprächen nicht erneut als Argument herangezogen.

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