§ 1 Konsequenzen bei Verstößen
Wie mit Verstößen gegen den Verhaltenskodex umgegangen wird – auf beiden Seiten.
§ 1.1 Verstöße des Gegenübers
Werden Standards des Verhaltenskodex – etwa zu Respekt, Kommunikationswegen oder Vertraulichkeit – nicht eingehalten, weise ich sachlich und direkt darauf hin.
Problematisches Verhalten wird offen angesprochen und weder stillschweigend übergangen noch nachträglich aufgerechnet.
§ 1.2 Wiederholte Verstöße
Werden Grenzen nach einem klaren Hinweis wiederholt oder vorsätzlich missachtet – beispielsweise durch fortgesetzte manipulative Gesprächsführung oder wiederholte unangekündigte Anrufe trotz gegenteiliger Bitte –, behalte ich mir vor, die Kommunikation vorübergehend oder dauerhaft einzustellen. Bestehende vertragliche und gesetzliche Pflichten bleiben davon unberührt.
§ 1.3 Eigene Verstöße
Verstoße ich selbst gegen den Verhaltenskodex und werde darauf hingewiesen (siehe § 0 des Verhaltenskodex), prüfe ich den Hinweis ohne Rechtfertigungsversuche, entschuldige mich und stelle das Verhalten ab. Die Konsequenzen gelten für beide Seiten gleichermaßen.