§ 3 Transparenz & Ehrlichkeit
Eindeutige Kommunikation, offene Ziele und angemessene Grenzen der Offenheit.
§ 3.1 Eindeutige Kommunikation
Anliegen werden direkt und unmissverständlich formuliert. Andeutungen, indirekte Hinweise oder unausgesprochene Erwartungen lassen sich nicht zuverlässig verstehen und können daher nicht berücksichtigt werden. Wer etwas erreichen möchte, benennt es klar.
§ 3.2 Keine verdeckten Absichten
Informationen werden nicht zurückgehalten, um daraus später einen Vorteil zu ziehen. Offenheit über Ziele, Beweggründe und mögliche Interessenkonflikte ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
§ 3.3 Grenzen der Offenheit
Transparenz bedeutet nicht, ungefragt private oder belastende Details zu teilen. Kontext und Grenzen des Gegenübers (siehe § 1) sind zu respektieren. Persönliche Themen gehören nur dann in den beruflichen Austausch, wenn beide Seiten dafür einen Rahmen vereinbart haben.