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title: "§ 3 Transparenz & Ehrlichkeit"
description: "Eindeutige Kommunikation, offene Ziele und angemessene Grenzen der Offenheit."
version: "2.1.0"
lastUpdated: "16.09.2026"
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## § 3.1 Eindeutige Kommunikation [#3-1]

Anliegen werden direkt und unmissverständlich formuliert. Andeutungen, indirekte Hinweise oder unausgesprochene Erwartungen lassen sich nicht zuverlässig verstehen und können daher nicht berücksichtigt werden. Wer etwas erreichen möchte, benennt es klar.

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## § 3.2 Keine verdeckten Absichten [#3-2]

Informationen werden nicht zurückgehalten, um daraus später einen Vorteil zu ziehen. Offenheit über Ziele, Beweggründe und mögliche Interessenkonflikte ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

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## § 3.3 Grenzen der Offenheit [#3-3]

Transparenz bedeutet nicht, ungefragt private oder belastende Details zu teilen. Kontext und Grenzen des Gegenübers (siehe [§ 1](/guidelines/1)) sind zu respektieren. Persönliche Themen gehören nur dann in den beruflichen Austausch, wenn beide Seiten dafür einen Rahmen vereinbart haben.

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